Der Volkswirt und Journalist des „Handelsblatts“ Norbert Häring hat es offenbar geschafft, mit einem einfachen Trick die Zahlung der Rundfunkgebühren zu umgehen. Häring beruft sich auf sein Recht, den Beitrag in bar zu bezahlen.
Die GEZ sah sich gezwungen darauf zu reagieren. In einem Artikel der Deutschen Wirtschafts Nachrichten heißt es nun zu diesem GEZ-Schrieben: Es lieste sich „wie das Eingeständnis, dass mit der Barzahlung tatsächlich der Nerv des Systems getroffen wurde.“
Hier der Mustertext:
ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln
Betreff: Barzahlung von Rundfunkgebühr (Nummer)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben mit Schreiben (Datum) die Zahlung des zum (Datum) fälligen Rundfunkbeitrag für den Haushalt, in dem ich wohne, eingefordert. Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können. Laut §14 Bundesbankgesetz sind „in Deutschland … auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Das bedeutet meines Wissens, dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen.
Sollten Sie stattdessen auf Begleichung per Banküberweisung oder Einzug von Giralgeld bestehen, bitten wir um Angabe der gesetzlichen Grundlage hierfür.
Mit freundlichen Grüßen